Kostenübernahme
Die psychotherapeutische Verhaltenstherapie, zählt zu der vertragsärztlichen Versorgung und ist somit eine Leistung, die von der Krankenversicherung übernommen wird. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, falls die Voraussetzungen einer krankheitswertigen psychischen Störung vorliegen. Hat die Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten vollständig; Patienten zahlen nichts.
Jeder gesetzlich Versicherte kann sich direkt an Frau Schultheiß-Göller in der Praxis THERAPEUTIKA wenden. Eltern benötigen für ihre Kinder keine Überweisung durch einen Kinderarzt oder Kinderpsychiater. Sie bringen zum ersten Gespräch nur die Versicherungskarte des Kindes mit.
Jugendliche können sich auch ohne Wissen ihrer Erziehungsberechtigten an die Psychotherapeutin Frau Schultheiß-Göller in Fulda wenden. In der Regel können gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren die Psychotherapie selbständig bei ihrer Krankenkasse beantragen. Bei Privatversicherten müssen die Eltern die Kostenübernahme bei ihrer jeweiligen Versicherung veranlassen.
Der Antrag an die Krankenkasse
Für die psychotherapeutische Behandlung ist ein Antrag an die Krankenkasse notwendig. Die Krankenkasse muss den Antrag genehmigen bevor die Behandlung beginnt. Nur für eine genehmigte Behandlung übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Beim Ausfüllen des Antragsformular ist Ihnen die Psychotherapeutin behilflich. Bei Kindern benötigt Frau Schultheiß-Göller auf jeden Fall die Unterschrift der Eltern beziehungsweise der Sorgeberechtigten. Jugendlich ab 16 Jahren können den Antrag auf Psychotherapie selbst unterschreiben.